Ihr Weg nach Deutschland

Nur als qualifizierte Arbeitskraft = Fachkraft haben Sie eine langfristige Perspektive in Deutschland.

Fachkraft im Sinne der deutschen Gesetze wird man durch

eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland:

in der Bundesrepublik gibt es derzeit ca. 330 Ausbildungsberufe. Informationen und Hinweise zu einzelnen Berufen lassen sich in der Datenbank der Bundesagentur für Arbeit abrufen: www.berufenet.arbeitsagentur.de

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oder

die Anerkennung des im Heimatland erlernten Berufes in Deutschland (auch Nostrifikation genannt)

Diese Anerkennung ist oft kompliziert, in vielen Fällen auch unmöglich.

Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen liegt in der Verantwortung von zuständigen Fakultäten und im Falle von staatlich regulierten Abschlüssen im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Behörden. Ein erster Ansprechpartner ist oft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html ). Oft reicht auch eine Zeugnisbewertung dieser Stelle aus, um einen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft oder im zivilgesellschaftlichen Sektor zu erhalten.

Bei vielen Berufsabschlüssen (SSS) liegt die Schwierigkeit darin, dass das deutsche duale Ausbildungssystem relativ einzigartig ist aufgrund des hohen Praxisanteils der Ausbildung. Zum anderen gibt es nicht für alle ausländischen Berufsabschlüsse eine vergleichbare deutsche berufliche Qualifikation. Zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen sind

  • Staatliche Verwaltungen im Falle von staatlich regulierten Ausbildungen
  • Handwerkskammer sowie Industrie- und Handelskammer im Falle der Ausbildungen, die im Verantwortungsbereich der Wirtschaft liegen

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